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AGB und Mietkonditionen

1. Die Vermietung unserer Geräte erfolgt zu den in unserer Preisliste aufgeführten Konditionen. Alle Preise verstehen sich inklusive Mehrwertsteuer. Foto Lautenschlager GmbH behält sich vor, eine Kaution und / oder einen gültigen Ausweis zu verlangen.

2. Der Miet-Preis gilt pro Kalendertag, welcher auch als kleinste Berechnungseinheit gilt. Grundsätzlich gilt: Abholung frühestens am Vortag ab 17:00 Uhr / Rückgabe spätestens am folgenden Morgen nach Ablauf der Miete bis spätestens 09:00 Uhr (effektive Abhol-/Abgabezeit muss von uns bestätigt werden)

3. Die Miet-Gebühr ist auch dann voll zu zahlen, wenn die tatsächliche und zeitliche Nutzung nicht den zu berechnenden Zeiten entspricht.

4. Wird das Miet-Objekt nicht vertragsgemäss zurückgegeben, wird der angefangene Tag als ganzer Tag zusätzlich verrechnet. Eine Verlängerung ist nur nach vorheriger Absprache möglich.

Miet-Staffelpreise Wochenendregelung:

Ab 5 Tage Rent -20% Freitag 17:00 Uhr – Montag 09:00 Uhr = 1 Tagesmiete Ab 14 Tage Rent -30%
Ab 21 Tage Rent -50%

5. Wenn bestellte Miet-Geräte nicht abgeholt werden, ohne dass uns mindestens 24 Stunden vor Abholung eine Stornierung gemeldet wurde, wird eine volle Tagesmiete in Rechnung gestellt.

6. Wir kontrollieren/testen unser Equipment vor der Herausgabe und bei der Rücknahme. Der Kunde bestätigt durch die Unterschrift die Entgegennahme sowie den einwandfreien Zustand der Geräte. Sollten die Geräte auf Kundenwunsch von Dritten (Kurier, Assistenz) abgeholt/zurückgebracht werden, liegt das Transportrisiko beim Kunden.

7. Der Versand via Postexpress ist möglich und wird dem Kunden in Rechnung gestellt. Da die Zeit des Postversandes als Mietdauer angerechnet wird, empfehlen wir die Rücksendung per Postexpress. Neukunden werden nicht per Post beliefert.

8. Beschädigungen und Funktionsstörungen, die bei Rückgabe festgestellt werden gehen zu Lasten des Mieters. Für direkte oder indirekte Schäden die durch Ausfall der Miet-Geräte entstehen, haftet die Foto Lautenschlager GmbH nicht.

9. Die Foto Lautenschlager GmbH bleibt die uneingeschränkte Eigentümerin aller Miet-Geräte. Eine Verpfändung, Veräusserung oder Weitergabe ist nicht erlaubt. 10. Die Mietgeräte sind nicht versichert. Es besteht jedoch die Möglichkeit gegen einen Aufpreis ein Versicherung abzuschliessen.

Versicherung

Bei Beschädigung durch unsachgemässe oder fahrlässige Behandlung des Mietmaterials haftet der Mieter. Die Versicherung ist Sache des Mieters. Der Vermieter lehnt jede Haftung ab. Diebstahl muss sofort gemeldet werden. Der Mieter haftet für entwendete oder verlorene Gegenstände mit dem vollen Kaufpreis.

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